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Vorreiter beim Digitalen Immobilienpass

Die digitale, laufend fortgeführte Akte Ihrer Immobilie auf den Balearen: 75 Prüfpunkte in 11 Bereichen – Kataster und Grundbuch, Genehmigungen, raumordnerische Schutzauflagen, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Brunnen und Abwassereinleitung, touristische Nutzung, Eigentümergemeinschaft, Steuern und Instandhaltung –, von der Kanzlei erstellt und an der amtlichen Quelle geprüft.

Was ist der Digitale Immobilienpass?

Der Digitale Immobilienpass ist die digitale, laufend fortgeführte und strukturierte Akte einer Immobilie. Er bündelt in einem einzigen Dokument mit Inhaltsverzeichnis, was heute verstreut liegt: im Grundbuch (Registro de la Propiedad), im Kataster (Catastro), im Genehmigungsarchiv der Gemeinde, im balearischen Tourismusregister, im Wasserregister (Registro de Aguas), beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft und in den Schubladen des Eigentümers.

Er umfasst 75 mögliche Prüfpunkte in 11 Bereichen. Fünfzehn davon betreffen gesetzliche Pflichten des Eigentümers, die von selbst ablaufen – jede nach ihrer eigenen Frist und ohne dass jemand Bescheid gibt, wenn es so weit ist.

Entscheidend ist jedoch nicht das Zusammentragen. Entscheidend ist, dass jeder Punkt von jemandem aus der Kanzlei persönlich an der amtlichen Quelle geprüft wird – Gemeindearchiv, Grundbuch, Kataster, Tourismusregister der Illes Balears, Wasserregister – und mit Datum, Prüfungsumfang und etwaigen Vorbehalten vermerkt wird. Ohne diese Prüfung ist ein Pass nur ein gut sortierter Ordner. Mit ihr ist er ein Dokument, für das jemand einsteht.

Wir haben ihn selbst entworfen und aufgebaut – aus der Kanzlei heraus, nicht aus der Immobilienbranche. Das Gesetz beschreibt, welche Informationen über eine Wohnung von Belang sind; sie zu ordnen, an der Quelle zu belegen und dauerhaft aktuell zu halten, ist die Arbeit, die wir zu einem Produkt gemacht haben.

Wo ist der Pass zu finden?

Der Pass wird online in einer einzigen Leseansicht auf der Plattform menorca.me aufgerufen. Er liegt auf unseren eigenen Servern und nicht auf der Plattform eines Dritten, denn die Verwahrung gehört zur vereinbarten Leistung.

Der Zugang ist stets personengebunden und passwortgeschützt – niemals ein offener Link. Der Eigentümer entscheidet, wem er Zugang gewährt und für wie lange, und kann ihn jederzeit widerrufen. Er kann zudem ganze Bereiche ausblenden; ausgeblendete Inhalte werden gar nicht erst an die Ansicht des Betrachters übermittelt. Jeder Abruf wird protokolliert – wer, wann und welche Bereiche –, und das Dokument trägt ein Wasserzeichen mit der Identität der Person, die es gerade ansieht.

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